Herr Müller (61) weist darauf hin, dass in Punkt 1.1 der Begründung zu Anlage 2 der Erg. v. 10.06.10 der Satz 2 geändert werden muss in „…,und befindet sich südlich der Waldgrenze (bestehendes Klinikgelände) und südwestlich der „Dhünn“. Der Satz 3 „Zusätzlich ist die „Virchowstraße“ Bestandteil des Bebauungsplans“ entfällt.

 

Auf Antrag von Herrn Nahl (SPD) wird folgender Beschluss gefasst:

 

Herr Nahl (SPD) wird von der Bezirksvertretung III gemäß § 55 IV S. 2 GO NRW beauftragt, Akteneinsicht in die Baugenehmigungsakten für das     Zentrallabor des Klinikums zu nehmen.

 

dafür:          13  (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW)

Enth.:            1  (CDU)

 

 

Beschluss zur Vorlage in der Fassung der Ergänzung vom 10.06.2010:

 

Die Bezirksvertretung III tritt dem Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 21.06.10 bei.

 

- einstimmig -