Beschlussentwurf:
1. Die GHS Görresstrasse wird ab 01.08.2011 am Standort auslaufend aufgelöst.
2. Die
Genehmigung der oberen Schulaufsicht gem. § 81 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) ist
einzuholen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der auslaufenden Auflösung der GHS Görresstrasse im Entwurf des Teilschulentwicklungsplanes Hauptschulen 2011 – 2015 und unter Beteiligung der betroffenen Schulen alle weiteren Handlungs- und Lösungsvarianten hinsichtlich der perspektivischen Regelungsoptionen, der schulorganisatorischen Umsetzbarkeit, der gebäudewirtschaftlichen Konsequenzen und der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen detailliert zu untersuchen und hierzu spätestens nach dem Anmeldetermin für das Schuljahr 2011/2012 konkrete Einzelvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat Mues
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 17 (6 CDU, 5
dagegen: 1 (FDP)
Enth.: 3 (1 pro NRW, 1 OP, 1 DIE LINKE)