Beschluss:

 

Für das Gebiet „Gesundheitspark Leverkusen“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Dieser erfasst grob das heutige Klinikareal westlich des „Karl-Carstens-Rings“, nordöstlich der „Paracelsusstraße“ und angrenzende Grünflächen, und befindet sich südlich der Waldgrenze (bestehendes Klinikgelände) und südwestlich der „Dhünn“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der der Ergänzung vom 10.06.2010 zur Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

dafür:          13  (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 pro NRW, 1 OP)

Enth.:            3  (SPD)