Beschluss:

 

1.    Der Rat stimmt zu,

dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Januar 2011 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1 der Vorlage) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper (RRW) zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben (Anlage 2 der Vorlage).

 

 

2.    Der Rat beschließt,

 

2.1 dass die Stadt Leverkusen neben dem Land NRW, der Städteregion Aachen, den Städten Aachen, Bonn, Köln sowie den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,

 

2.2 dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 3 der Vorlage) erfolgt und dass der Anteil der Stadt Leverkusen von 17.500 Euro am Stammkapital in Höhe von 300.000 Euro der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

 

2.3 dass der zwischen der Stadt Leverkusen und dem Rheinisch Bergischen Kreis sowie dem Oberbergischen Kreis abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag über die Untersuchung und Begutachtung von Proben im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln nach dem LMBG vom 09. Dezember 2003 bzw. 15. Dezember 2003 zum Zeitpunkt der Errichtung der öffentlich rechtlichen Anstalt im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird,

 

2.4 dass das bewegliche Anlagevermögen des Chemischen Untersuchungsinstitutes (CUI) der Stadt Leverkusen auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeht und

 

2.5 dass, soweit eine der unter Punkt 2.1 aufgelisteten Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte, der Beschluss der Stadt Leverkusen weiterhin Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere hinsichtlich der Aussagen zum Stammkapital (Punkt 2.2) und dem Stimmenanteil im Verwaltungsrat entsprechend anzupassen. 


- einstimmig -

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.