Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.        Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist einzuleiten.
Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage des § 29 (1) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW) in Verbindung mit § 27 (1) LG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 183-210).

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren zu einem neuen Landschaftsplan entsprechend dem Ablaufschema (Punkt 2. der Vorlagenbegründung) durchzuführen.


dafür:                 60       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, DIE LINKE)

dagegen:            1       (OP)

Enthaltungen:     2       (OP)