Beschluss:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht.

 

2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage:

Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und III.

 

- einstimmig –