Beschluss:
1. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht.
2. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung (einschließlich Umweltbericht) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage:
Die Beteiligung erfolgt auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Beitrittsbeschlüsse der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I und III.
- einstimmig –