Beschluss:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, die Straße Schäfershütte
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
1. den Hauptzug zwischen Auf der Grieße und An
der Dingbank als Gemeinde-/ Anliegerstraße,
2. die Erschließung der Häuser 3a bis 11 als
Gemeinde-/Anliegerwege
3. den daran anschließenden Verbindungsweg zu
Auf der Grieße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
- einstimmig -