Beschluss:
Die Bezirksvertretung
für den Stadtbezirk I beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Straße An den
Rheinauen inkl. ihrer Stichstraßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW
dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde-/Anliegerstraßen zu widmen.
Die zugehörigen
Verbindungswege (zur Weidenstraße = 1, zum östlichen Grünzug = 2, zur
Wiesenstraße = 3) werden als Gemeindewege auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr
beschränkt gewidmet.
- einstimmig -