Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung zum Vertagungsantrag mit der Vorlage Nr. 0673/2010 erübrigt sich eine Beratung zur Verwaltungsvorlage Nr. 0629/2010.
Aufgrund der mehrheitlichen Zustimmung zum Vertagungsantrag mit der Vorlage Nr. 0673/2010 erübrigt sich eine Beratung zur Verwaltungsvorlage Nr. 0629/2010.