Nachtrag: 01.09.2010

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) wird gem. § 113 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Weisung erteilt, den in der Anlage beigefügten Änderungen der Satzung der KWS in den Gremiensitzungen der Gesellschaft am 31.08.2010 zuzustimmen.

 

 

Leverkusen, den 27.08.10

 

gezeichnet:

Häusler                                   Rh. Dr. Mende                       Rh. Omankowsky

(i. V. des Oberbürgermeisters)


dafür:                 64       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, pro NRW, OP)

dagegen:            2       (DIE LINKE)