Beschluss:

 

1.      Der Rat stimmt dem Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ in Leverkusen
(Anlage 1 der Vorlage) zu.

 

2.      Er beauftragt die Verwaltung, „Frühe Hilfen“ gemeinsam mit den jeweiligen Trägern der freien Jugendhilfe

 

exemplarisch in den Stadtteilen

 

·               Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel): Träger Kooperationsverbund Katholische Jugendwerke e. V., Caritasverband und Katholische Erziehungsberatungsstelle

 

·               Manfort: Träger Diakonisches Werk in Kooperation mit der evangelischen Erziehungsberatungsstelle und

 

·               Rheindorf-Nord: Träger Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend)

 

sozialräumlich (Anlage 2 der Vorlage) ab 2011 bis einschließlich 2015 umzusetzen.

 

3.    Den Trägern der Stadtteilprojekte werden jährlich die Personal- und Sachkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination entsprechend Entgelt – Gruppe E9 auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (rd. 79.000 €) erstattet sowie bis zu 25.000 € jährlich Projektmittel zur Verfügung gestellt. Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte und die Vergabe der Projektmittel erfolgt bedarfsgerecht über die jeweilige Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten für das Stadtteilcafè in Manfort erstattet.

 

4.    Die Umsetzung des Kienbaum-Gutachtens zur lfd. Nr. 60 (Erziehungsberatung) wird hinsichtlich der Reduzierung der Personalausstattung der städtischen Erziehungsberatungsstelle um 1 Stelle bis 2015 ausgesetzt. Die konfessionellen Erziehungsberatungsstellen erhalten jeweils 1/3 der Kosten eines Arbeitsplatzes für eine Fachkraft mit Abschluss Diplom-Psychologie bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD (rd. 33.000 €) zusätzlich erstattet, die städtische Erzeihungsberatung erhält eine anteilige Personalaufstockung um 13 Stunden wöchentlich.

 

5.    Das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ (Anlage 3 der Vorlage) wird bis zu 50.000 € jährlich gefördert. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (Drittmittel) durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

6.    Die erforderlichen Mittel bis zu 450.000 € jährlich werden für die Haushaltsjahre 2011 – 2015 in der Produktgruppe 0615, Innenauftrag 510 006 150 103 bereitgestellt.

 

7.    Nach Ablauf von 5 Jahren ist dem Rat ein Wirksamkeitsnachweis vorzulegen, der die fachlichen und fiskalischen Ergebnisse der „Frühen Hilfen“ evaluiert. Hierzu wird ein Qualitätszirkel aus Vertreter/innen der Verwaltung (Fachbereich Kinder und Jugend) der Projektträger sowie eines Mitgliedes des Unterausschusses Jugendhilfeplanung gebildet. Jährlich erfolgt ein Statusbericht über den Prozessverlauf.


Die FDP-Fraktion gibt zu Protokoll, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen die Mittel, die durch die Vorlage bereitgestellt werden (450.000 €), an anderer Stelle einzusparen sind.


- mehrheitlich im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -