Beschluss in der Fassung der Beschlussempfehlung des Schulausschusses vom 13.09.10:
Zu den mündlichen Abschlussprüfungen der Schulen werden zukünftig Vertreterinnen und Vertreter des Rates nur nach Anfrage entsandt.
- mehrheitlich im Rahmen der En-bloc-Abstimmung -