Beschluss:
Die Bezirksvertretung
beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Weidenstraße und den Hitdorfer Kirchweg gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde- /
Anliegerstraßen zu widmen.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
beschließt, im Stadtteil Hitdorf die Weidenstraße und den Hitdorfer Kirchweg gemäß
§ 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde- /
Anliegerstraßen zu widmen.
- einstimmig -