Beschluss:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Änderung des Geltungsbereichs der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33/77/II „Friedhof Quettingen“ zu.

 

Das Gebiet wird in etwa begrenzt:

-         im Norden durch eine gedachte Linie zwischen der nordöstlichen Ecke des Flurstückes 225 und der östlichen Grenze des Flurstückes 817 sowie der realisierten südlichen Grenze der ehemals beplanten Friedhofserschließung im Bereich der Flurstücke 1163 und 1190;

-         im Osten durch die östliche und südliche Grenze des Flurstückes 1190 sowie die östliche Grenze der Flurstücke 1152, 42 und 41;

-         im Süden durch die südliche Grenze der Flurstücke 41, 40, 39 und 124;

-         im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 140 und 335, die südliche bzw. östliche Grenze der Flurstücke 118 und 119 und eine gedachte Linie zwischen den nordöstlichen Ecken der Flurstücke 119 und 225 unter Einschluss einer Teilfläche des Flurstückes 225.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen (s. Anlage 1a der Vorlage).

 

2. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 33/77/II „Friedhof Quettingen“ einschließlich Begründung und Umweltbericht.

 

3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

                                              

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

- einstimmig -