Beschluss:

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 25/77/III „Schlebusch-Mitte“ ist im Bereich nördlich der Morsbroicher Straße, östlich der Felix-von-Roll-Straße, südlich der Gezelinallee und westlich der Oulustraße zu ändern, mit dem Ziel, dort Erweiterungsflächen für die Kindertagestätte zu schaffen.

 

Der Bereich wird

  • im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Morsbroicher Straße und der Parzelle 367 sowie durch die nördliche Grenze der Parzelle 365;
  • im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Oulustraße;
  • im Süden durch die nördlichen Begrenzungslinien der Parzellen 396 und 426 (teilweise) sowie der westlichen und nördlichen Begrenzungslinien der Parzelle 335 in Verlängerung auf den Schnittpunkt mit der südlichen Begrenzung der Parzelle 334 und
  • im Westen durch die die westlichen Begrenzungslinien der Parzellen 335,426 und 409 ,

(alle: Gemarkung Schlebusch-Nord, Flur 11) begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des 5. Änderungsbereiches geht aus der Anlage 1 der Vorlage hervor.

 

Rechtsgrundlagen:

Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit

§ 13 BauGB.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

- einstimmig -