Beschluss: erledigt

Herr Oberbürgermeister Buchhorn erläutert ergänzend zu der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.11.10 zu dem Antrag Nr. 0770/2010, dass die Prüfung der Verwendungsnachweise der Fraktionszuwendungen durch den Oberbürgermeister, bei Bedarf übertragen auf andere Verwaltungsmitarbeiter, erfolgt. Eine Zuständigkeit oder Prüfungsmöglichkeit des Rates der Stadt Leverkusen oder des Rechnungsprüfungsausschusses ist nicht gegeben.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Verwendungsnachweise der Fraktionen generell kontrolliert werden und behält sich im Einzelfall tiefergehende Prüfungen vor.

 

Auf Wunsch mehrerer Fraktionen wird der Erlass des Innenministeriums zu den Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung aus dem Jahre 1989 seitens der Verwaltung erneut den Fraktionsgeschäftsstellen übermittelt.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt den Antrag Nr. 0770/2010 nach den Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn für erledigt.