Nachtrag: 28.10.2010 Nummer 1

Beschluss: erledigt

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn korrigiert unter Hinweis auf den Runderlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.01.1989 - III A 1 – 11.70 – 3906/88 – die Stellungnahme des FB Recht und Ordnung vom 04.11.10 dahingehend, dass sich der Oberbürgermeister zur Prüfung der Verwendung der Fraktionszuwendungen zwar der Verwaltung, nicht jedoch des FB Rechnungsprüfung und Beratung bedienen kann. Der Runderlass ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Verwendungsnachweise der Fraktionen generell kontrolliert werden und behält sich im Einzelfall tiefergehende Prüfungen vor.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt damit den Antrag als erledigt.