Beschluss:

 

1. Das ehemalige Bebauungsplanverfahren Nr. 172 C/II „nbs:o - Campus-Quartier“ wird unter der Bezeichnung Nr. 172 C/II „nbs:o - Quartier am Campus“ fortgeführt.

 

2. Für das Plangebiet Nr. 172 C/II „nbs:o – Quartier am Campus“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch die südliche Grenze der Wohnbebauung an der Kolberger Straße und im weiteren Verlauf durch die südliche Grenze der Kolberger Straße,
im Osten durch die westliche Grenze der Wohnbebauung an der Feldstraße,
im Süden durch die Planstraße 1 zuzüglich Grenze des Bebauungsplans 172 A/II „Grüne Mitte“,
im Westen durch das Grundstück der noch bestehenden Halle Nord des ehemaligen Ausbesserungswerkes (gleichzeitig Eigentumsgrenze der Flächen der Bahn AG).

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

3. Der städtebauliche Entwurf (Anlage 1 der Vorlage) wird für den Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans als Grundlage der Planung beschlossen.

 

4. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 172 C/II „nbso – Quartier am Campus“ wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.

 

5. Der Entwurf des Bebauungsplans ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts (Anlage 4 der Vorlage) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB.

 

-          einstimmig  bei einer Enthaltung Pro NRW –

 

Bürger- und Umweltsausschuss:

 

Beschlussempfehlung an den Bau- und Planungsausschuss:

 

Wie Vorlage

 

-          einstimmig bei einer Enthaltung Pro NRW –

 

 

Rh. Karl Schweiger (BÜRGERLISTE) schließt die Sitzung des Bürger- und Umweltausschusses gegen 17.05 Uhr