Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt die Tagesordnungspunkte 15.17 bis 15.19 gemeinsam beraten und gibt zunächst folgende Erklärung ab:

 

Ø      „Der Antrag der SPD-Fraktion ist hinfällig bzw. nicht erforderlich, da bereits die geforderten Schritte durch mich eingeleitet sind bzw. unmittelbar eingeleitet werden, wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen durch den Rat geschaffen werden.

 

Ø      Wichtigster Schritt ist zunächst ein Grundsatzbeschluss des Rates, damit der Investor Planungssicherheit bekommt. Dies ist für den 21.02.2011 vorgesehen.

 

Ø      Ich habe bereits am 30. November 2010 zugesagt, dass – vorbehaltlich eines positiven Votums für das Nutzungskonzept des Investors - der Freibadbetrieb in 2011 unter Ausschöpfung aller möglichen Einsparpotentiale (u. a. Einbindung des Fördervereins) aufrechterhalten wird.

 

Ø      Der Sportpark hat bereits alles Notwendige veranlasst, dass die Schwimmbadtechnik für einen Betrieb in 2011 einsatzbereit bleibt.

 

Ø      Man sollte jetzt nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen: Bevor nicht eine Grundsatzentscheidung für das Nutzungskonzept des Investors gefallen ist, sind Aktivitäten für den Schwimmstandort „Auermühle“ nicht angezeigt.

 

Ø      Es ist noch einmal zu verdeutlichen: Die Stadt hat ohne den Investor keine Alternative, den Badbetrieb kurz- bis mittelfristig aufrechtzuerhalten (aktuell hat noch die Beschlusslage Gültigkeit, den Badbetrieb 2011 einzustellen).

 

Ø      Ob ein langfristiger Betrieb der Auermühle möglich sein wird, ist im Wesentlichen abhängig vom Betriebs- und Marketingkonzept des Investors, das noch entwickelt werden muss. Verwaltung, SPL, Bürgerverein und evtl. weitere Partner können nach Vorliegen des Konzepts sicher dazu beitragen, die Rentabilität und insofern auch den langfristigen über 5 Jahre hinausgehenden Betrieb des Freibads zu sichern.

 

Ø      Aktionismus für den Erhalt des Freibads ist zwar vom Ansinnen her verständlich und grundsätzlich anerkennenswert, jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend.

 

Ø      Ich habe bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, die nach der heutigen Vertagung gemeinsam mit dem potentiellen Investor und dem Förderverein umgehend die notwendigen Schritte bis zur Grundsatzentscheidung im Rat einleitet.
Ich empfehle Vertagung bis zum 21.02.2011 und gehe davon aus, dass alle Antragsteller ihre Anträge damit für erledigt erklären.

 

Ø      Wichtig ist auf jeden Fall, dass wir am Ende, gegebenenfalls erst ab 2012 in voller Höhe, die geplanten Einspareffekte erzielen werden.

 

Ø      Die Bezeichnung der entsprechenden Positionen ändert sich namentlich in „Freibad Auermühle (Zuschussreduzierung für 2011, Zuschusseinsparung ab 2012)“.

 

Ø      Für 2011 schlage ich statt bisher 385.000 Euro eine Einsparung in Höhe von 285.000 Euro vor.“

 

Auf Nachfrage von Rh. Ippolito erklärt Herr Oberbürgermeister Buchhorn, dass er zunächst ca. 100.000 € städtische Mittel für den Weiterbetrieb des Freibades Auermühle für 2011 vorgesehen habe, so dass sich das im HSK ausgewiesene Einsparpotential für 2011 von 385.000 € auf 285.000 € reduzieren wird. Dieser Betrag kann sich durch das vom Investor noch vorzulegende und vom Rat am 21.02.11 zu beschließende Konzept verändern. An der grundsätzlichen Einsparung des städtischen Zuschusses in Höhe von jährlich 400.000 € ab 2012 soll im HSK auf jeden Fall festgehalten werden.

 

Ferner weist er daraufhin, dass die Verwaltungsvorlage zum Grundsatzbeschluss für das private Invest „Freibad Auermühle“ erst zum Nachtragstermin am 12.01.11 vorgelegt werden kann und dass diese Vorlage auch danach noch einige Ergänzungen erfahren wird.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Vertagung im Sinne der von ihm zu Protokoll gegebenen Ausführungen abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Schließungsbeschluss des Freibades Auermühle sowie die Anträge Nrn. 0806/2010 und 0838/2010 werden in den nächsten Turnus vertagt. In der HSK-Liste, Anlage 2, 011 wird die bisherige Position „Schließung Freibad Auermühle“ in „Freibad Auermühle (Zuschussreduzierung für 2011, Zuschusseinsparung ab 2012)“ umbenannt. Um einen möglichen Weiterbetrieb des Freibades in 2011 zu ermöglichen, sollen in 2011 statt 385.000 € nur Zuschusseinsparungen in Höhe von ca. 285.000 € realisiert werden. An der Einsparung des bisherigen Zuschusses i.H.v. jährlich 400.000 € ab 2012 wird im HSK festgehalten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ratssitzung am 21.02.2011 eine beschlussreife Vorlage für einen Grundsatzbeschluss zum Weiterbetrieb des Freibades Auermühle durch den privaten Investor HKM vorzulegen.

 

- einstimmig -

 

 

Durch diesen Beschluss ist der Antrag Nr. 0772/2010 erledigt. Die noch offen gebliebene Position „Anlage 2, Ziffer 011“ aus dem Antrag Nr. 0839/2010 hat sich ebenfalls durch die v. g. Beschlussfassung erledigt.