Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Auf Innenauftrag 5100006050202, ZBudget 720000
- Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft -
werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 293.000 € bereitgestellt.
Deckungsmittel stehen wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 622300
Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne
Pflegeversicherung) 134.000 €
Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 642200
Erstattung von Gemeinden (GV) 56.000 €
Finanzstelle 5100061501, Finanzposition 621100
Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz,
Kostenersatz 10.000 €
Finanzstelle 9700160501,
Finanzposition 601300
Gewerbesteuer 93.000 €
Leverkusen, den 26.11.10
gezeichnet:
OB Buchhorn Rf. Geisel Rh. Eimermacher
- einstimmig -