Beschluss:

 

1. Für den grob umschriebenen Baublock in Leverkusen-Wiesdorf ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch - BauGB - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist durch folgende Straßenzüge begrenzt:

-         im Norden durch die Lichstraße,

-         im Westen durch die Birkengartenstraße,

-         im Osten durch die Friedrich-Ebert-Straße sowie

-         im Süden durch die Peschstraße und den Ludwig-Erhard-Platz.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 3 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2. Innerhalb des Verfahrens sind die im Konzept enthaltenen Grundzüge zur baulich-räumlichen und funktionalen Struktur weiterzuverfolgen. Eine qualitätvolle städtebaulich-architektonische Lösung ist für diesen Standort als südliches Entrée zur Stadtmitte bzw. City in Leverkusen-Wiesdorf herbeizuführen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:     1  (OP)