Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Lohrstraße zwischen Widdauener- und Langenfelder Straße.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Lohrstraße zwischen Widdauener- und Langenfelder Straße.
- einstimmig -