Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2009 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
Leverkusen, den 28.01.11
gezeichnet:
OB Buchhorn Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens Rh. Richrath
- einstimmig -