Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage des Lärmaktionsplans in der Fassung vom 29.10.2009 vorgebrachten Stellungnahmen (Anlagen 4, 5, 6, 7 der Vorlage) sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.    Der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 28.09.2010 (Anlagen 1, 2a/2b, 3a/3b der Vorlage) wird beschlossen.


- einstimmig -