Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Der Rat beschließt die Änderung der Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen gemäß Anlage 6 der Niederschrift.
Leverkusen, den 29.12.10
gezeichnet:
Häusler Rh. Schönberger Rf. Geisel
(i. V. des Oberbürgermeisters)
dafür: 57 (OB, 19 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 1 DIE LINKE)
Enthaltungen: 4 (2 pro NRW, 2 OP)