Die Verwaltung sagt zu, bis zur Sitzung der Bezirksvertretung I den Grundstückseigentümer (Bayer Real Estate) zu fragen, welche Planungen es gibt, die derzeit vorhandenen LKW Parkmöglichkeiten zu verlagern.

 

Beschluss:

 

1. Für die Fläche östlich der Carl-Duisberg-Straße, zwischen Manforter Straße und Willy-Brandt-Ring in Leverkusen-Wiesdorf gelegen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch - BauGB - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird grob folgendermaßen begrenzt:

 

-           im Norden durch die Manforter Straße,

-           im Westen durch die Carl-Duisberg-Straße,

-           im Osten durch die Bahntrasse Köln-Düsseldorf sowie

-           im Süden durch den Willy-Brandt-Ring.

 

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 5 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

- einstimmig -