Die Verwaltung sagt zu, bis zur Sitzung der
Bezirksvertretung I den Grundstückseigentümer (Bayer Real Estate) zu fragen,
welche Planungen es gibt, die derzeit vorhandenen LKW Parkmöglichkeiten zu
verlagern.
Beschluss:
1. Für die Fläche östlich der Carl-Duisberg-Straße, zwischen Manforter Straße und Willy-Brandt-Ring in Leverkusen-Wiesdorf gelegen, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 12 Baugesetzbuch - BauGB - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB („Bebauungsplan der Innenentwicklung“) aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird grob folgendermaßen begrenzt:
- im Norden durch die Manforter Straße,
- im Westen durch die Carl-Duisberg-Straße,
- im Osten durch die Bahntrasse Köln-Düsseldorf sowie
- im Süden durch den Willy-Brandt-Ring.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 5 der Vorlage) zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen:
§ 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
- einstimmig -