Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Rh. Paul Hebbel (CDU) stellt die Frage, ob es sich auf Seite 15, Punkt E) b) bei der Abweichung von der DIN EN 13829 um eine Über- oder Unterschreitung der Norm handelt.

Hierzu führt die Verwaltung aus, dass es unter Punkt 5.3.4 Differenzdruck-Messreihe der DIN EN 13829 heißt:
„ (…) Es sollten zwei Messreihen aufgenommen werden, eine bei Über- und eine bei Unterdruck. Um die Anforderungen der vorliegenden Norm zu erfüllen, ist es jedoch auch zulässig, nur eine Messreihe bei Über- oder Unterdruck zu erstellen. (…)“

Mit dem Punkt E) b) auf Seite 15 der „Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011“ wird die Empfehlung der DIN EN 13829 zwei Messreihen, eine bei Über- und eine bei Unterdruck, durchzuführen zum Standard erklärt; die nach DIN EN 13829 noch zulässige Vorgehensweise nur eine Messreihe bei Über- oder Unterdruck durchzuführen ausgeschlossen.
Hierdurch sollen die häufig durch Undichtigkeiten verursachten Probleme hinsichtlich Bauschäden durch Tauwasser, mangelhafter thermischer Behaglichkeit, Lüftungswärmeverlusten, Luftschallschutz und Luftqualität soweit wie möglich vermieden werden.
Ferner ist die Durchführung von zwei Messreihen bei der Errichtung von Passivhäusern nach PHPP sowie bei der Sanierung mit Passivhauskomponenten nach EnerPHit verbindlich vorgeschrieben (vgl. www.passiv.de).

 

 

Beschluss unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der SPD Fraktion vom 10.03.2011 (Antrag Nr. 0974/2011) mit einer weiteren Ergänzung der Verwaltung:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, die „Leitlinien Energieeffizientes Bauen 2011“ in der vorliegenden Fassung ab sofort an Stelle der bisher gültigen Energieleitlinien (Stand 01.02.2009) verbindlich bei allen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen der Stadt Leverkusen umzusetzen. Die Richtlinien werden erst in Kraft gesetzt, wenn die Kommunalaufsicht der Vorgehensweise zugestimmt hat.

 

2. Die Übernahme der Richtlinie wird den Gesellschaften im Eigentum der Stadt Leverkusen dringend empfohlen.

 

dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)

Enth.:            1  (pro NRW)