Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der nachstehende Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2

 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

2. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die  Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Die Rotbuche (Naturdenkmal) im städtischen Wald am Hang zwischen der Straße „Am Blauen Berg“ und dem „Lesegarten“ des Wuppermannparks östlich der Mülheimer Straße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Vogelschutzes sofort gefällt.

 

Leverkusen, den 08.03.11

 

Gezeichnet:

 

Gietzen                                              Nahl

Bezirksvorsteher                                Bezirksvertreter

 

- einstimmig -