Beschluss:

 

1.   Für das Gebiet „Ringstraße“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Dieser erfasst den Bereich der Ringstraße in Leverkusen-Hitdorf zwischen Langenfelder Straße und Hitdorfer Straße einschließlich der Anschlussstelle der Hitdorfer Straße. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

2.   Die Öffentlichkeit ist frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerversammlung unter dem Vorsitz von Herrn Bezirksvorsteher Rainer Gintrowski durchzuführen, zu der ortsüblich eingeladen wird. Grundlage hierfür ist die Ziffer 1.1.2 der vom Rat am 13.07.87 mit Änderung vom 05.12.94 beschlossenen Richtlinien des Verfahrens über das Verfahren zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB.

 

 

dafür:          16  (5 CDU, 4 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP )

Enth.:            1  (pro NRW)