Nachtrag: 07.04.2011

Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, in der nächsten Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Die Geschäftsführer der WGL – Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach - werden unter den Bedingungen der Begründung der Vorlage abberufen.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn gibt bekannt, dass in der heutigen Sitzung des Aufsichtsrates der WGL Herr Beigeordneter Mues als neuer Geschäftsführer der WGL vorgeschlagen worden sei. Daher sei Herr Beigeordneter Mues in die Vorlage unter Buchstabe b einzusetzen.

 

Rh. Schoofs spricht sich für Herrn Fichter als neuen Geschäftsführer der WGL aus, kündigt jedoch an, im Falle der Ernennung von Herrn Beigeordneten Mues auch vertrauensvoll mit Herrn Mues zusammenarbeiten zu wollen.

Rh. Dr. Mende unterstützt ebenfalls Herrn Fichter und beantragt, in einem geheimen Wahlgang über die Kandidaten gemeinsam abstimmen zu lassen.

 

Rf. Arnold bittet darum, die Ratsitzung zu unterbrechen, um die Verwaltung prüfen zu lassen, ob Rh. Schoofs in öffentlicher Sitzung über Herrn Beigeordneten Mues als Person diskutieren kann und ob er aus nichtöffentlicher Sitzung des Aufsichtsrates der WGL berichten darf.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Herr Beigeordneter Stein erläutert zunächst, dass eine Diskussion mit personenbezogenen  Äußerungen zu den Kandidaten nur in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden darf. Auf die Frage von Rh. Wölwer, ob Rh. Schoofs hier zum Zustandekommen der Empfehlung des Aufsichtsrates der WGL aus der Sitzung des Aufsichtsrates der WGL berichten darf, sagt Herr Beigeordneter Stein zu, dieses anhand der Satzung der WGL prüfen zu lassen und das Ergebnis über z.d.A.: Rat bekannt zu geben.

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn schlägt vor, zunächst über die Bestellung mit dem Kandidaten Mues beschließen zu lassen und wenn dieser Vorschlag in geheimer Wahl keine Mehrheit findet, über die Bestellung mit dem Kandidaten Fichter geheim abstimmen zu lassen.

 

Rh. Dr. Mende erhebt gegen diesen Abstimmungsvorschlag massive Einwendungen und erklärt dieses Verfahren für eindeutig rechtswidrig. Er kündigt an, mit seiner Fraktion den Sitzungssaal zu verlassen, wenn Herr Oberbürgermeister Buchhorn nicht von diesem Abstimmungsverfahren abrückt und eine alternative Wahl zwischen beiden Kandidaten in einem Wahlgang ermöglicht.

 

Rechtsdezernent, Herr Beigeordneter Stein, erklärt für die Verwaltung, aus seiner Sicht sei es der rechtssicherste Weg, die Abstimmung in einem Wahlgang alternativ zwischen beiden Kandidaten vorzunehmen. 

 

Rh. Hupperth benennt daraufhin Herrn Beigeordneten Mues als Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler.

 

Es ergibt sich somit folgender Listenvorschlag:

 

Liste 1:           Herr Beigeordneter Mues

 

Liste 2:           Herr Fichter

 

Als Stimmenzähler werden benannt:

Rh. Krahforst (CDU), Rf. Lepsius (SPD) und Rh. Schweiger (BÜRGERLISTE)

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Wahlvorschläge in geheimer Wahl abstimmen.

 

Ergebnis:

 

abgegebene Stimmen:        66

 

Stimmen für Liste 1:              38

Stimmen für Liste 2:              26

Enthaltungen:               2  

 

Somit hat sich der Rat für Herrn Beigeordneten Mues ausgesprochen. 

 

Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Buchhorn über Buchstabe a der Vorlage abstimmen.


dafür:                 62       (OB, 21 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW, 2 OP, 1 DIE LINKE)

Enthaltungen:     3       (1 CDU, 1 OP, 1 Rh. Lindlar)

 

 

Somit ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:

 

Den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, in der nächsten Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Die Geschäftsführer der WGL – Herr Jürgen Heinzel und Herr Stefan Altenbach - werden unter den Bedingungen der Begründung der Vorlage abberufen.

                                                 

b) Herr Beigeordneter Mues wird unter den Bedingungen der Begründung der Vorlage zum Geschäftsführer der WGL bestellt