Beschluss:

 

1. Für den grob umschriebenen Bereich in Leverkusen-Wiesdorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Baugesetzbuch - BauGB aufzustellen.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt begrenzt:

-         im Norden durch die Kaiser-Wilhelm-Allee,

-         im Osten durch den Parkplatz des Besucherzentrums des CHEMPARKS Leverkusen,

-         im Süden durch das Besucherzentrum des CHEMPARKS Leverkusen und den Carl-Duisberg-Park,

-         im Westen durch den Carl-Duisberg-Park.

 

Das Plangebiet umfasst ausschließlich Teile des Flurstücks 272, Flur 15, Gemarkung Wiesdorf. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.

 

2. Der Vorentwurf und die Begründung werden gebilligt (Anlagen 6 und 7 der Vorlage).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB

 

- einstimmig -