Beschluss:
1. Für den grob umschriebenen
Bereich in Leverkusen-Wiesdorf ist ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne
des § 30 Baugesetzbuch - BauGB aufzustellen.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Kaiser-Wilhelm-Allee,
- im Osten durch den Parkplatz des Besucherzentrums des CHEMPARKS Leverkusen,
- im Süden durch das Besucherzentrum des CHEMPARKS Leverkusen und den Carl-Duisberg-Park,
- im Westen durch den Carl-Duisberg-Park.
Das Plangebiet umfasst ausschließlich Teile des Flurstücks 272, Flur 15, Gemarkung Wiesdorf. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (siehe Anlage 1 der Vorlage) zu entnehmen.
2. Der Vorentwurf und die Begründung werden gebilligt (Anlagen 6 und 7 der Vorlage).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
Rechtsgrundlagen:
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB
- einstimmig -