Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Rat beschließt den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Leverkusen 2011 - 2014 (s. Anlage zur Vorlage).

 

2. Er trägt gemäß der gesetzlichen Vorgaben (§§ 79 Abs. 2 SGB VII, 15 Abs. 3 KJFöG) dafür Sorge, dass von den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu verwenden ist. Die Höhe des angemessenen Anteils ist im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2011 festgelegt. Der Gesamtumfang des in der Vorlage genannten Ansatzes wird für die Dauer des Kinder- und Jugendförderplans fortgeschrieben.


dafür:          51  (OB, 19 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 1 OP)

dagegen:     2  (pro NRW)

Enth.:          10  (6 BÜRGERLISTE, 2 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)