Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Punkt 3 der Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene wird um folgenden Absatz ergänzt:

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Logo der KulturStadtLev auf den Projekt-Werbemitteln der Antragsteller verwendet wird. Ein Nichtbeachten führt dazu, dass der Zuschuss zurückgezahlt werden muss, liegen nicht wichtige Gründe vor, die ein Veröffentlichen des Logos verhindern.

 

2. Punkt 4, Absatz 2, der Richtlinien für die Förderung der Leverkusener Kulturszene wird wie folgt geändert:

 

Anträge können zweimal pro Jahr zu folgenden Ausschlussfristen eingereicht werden:

 

·                                15. September für das 1. Halbjahr des Folgejahres

·                                15. März für das 2. Halbjahr des laufenden Jahres


dafür:          61  (OB, 19 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

dagegen:     2  (pro NRW)