1.         Der Beschluss des Rates vom 13.12.2004 zur Bemessung der Zuwendungen der Stadtverwaltung an die Fraktionen (Vorlage Nr. R 91/16.TA) gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW wird bestätigt.

 

2.         Fraktions- und Gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten die maximal mögliche finanzielle Zuwendungen nach § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW.


dafür:                 66       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, Freie Wähler OWG-UWG, FDP, OP, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)