Beschluss: mehrheitlich beschlossen

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der Klinikum Leverkusen gGmbH die Weisung, den Gesellschaftsvertrag nach Maßgabe der Begründung zu ändern.

 

2. Die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. Ziff. 1 vom Rat bestellten städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH werden abberufen.

 

3. Der Rat bestellt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Gesellschaftsvertrages gem. Ziff. 1 in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH die in der Anlage 11 der Niederschrift abgedruckten Personen.


- einstimmig -