Beschluss:

 

1. Das ehemalige Bebauungsplanverfahren Nr. 169/I „Eumuco-Gelände/Josefstraße“ wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 169/I „Syltstraße/Eumuco-Gelände – Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“ fortgeführt.

 

2. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169/I „Syltstraße/Eumuco-Gelände - Steuerung von Einzelhandelsnutzungen“ wird mit einem erweiterten Geltungsbereich sowie mit zwei Teilabschnitten neu gefasst. Für den Bereich zwischen Bundesautobahn A3 und der Bahnstrecke Köln-Wuppertal ist ein einfacher Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) mit Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf Grundlage von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

- einstimmig -