Rh. Paul Hebbel (CDU) gibt für den nicht anwesenden Herrn Bernhard Apel (CDU) zu Protokoll, dass auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes die Verkehrssituation im Bereich der südlichen Einmündung der Carl-Duisberg-Straße in den Willy-Brand-Ring in die verkehrliche Betrachtung mit einbezogen werden soll.

 

Beschluss:

 

1. Der Bau- und Planungsausschuss billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 21/I „Möbel Smidt – Möbelhaus II und Lagergebäude“ einschließlich der Begründung, des Vorhaben- und Erschließungsplans sowie des Durchführungsvertrags.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans ist zusammen mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung, mit dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans und mit dem Entwurf des Durchführungsvertrags für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

3. Der Planung und dem Bau bzw. der Umsetzung der verkehrlichen Anpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum im Bereich der Carl-Duisberg-Straße wird zugestimmt (vgl. Anlage 3 der Vorlage):

-          Herstellung einer signalisierten Fußgängerfurt in der südlichen Zufahrt zum Kreuzungsbereich Carl-Duisberg-Straße/Manforter Straße,

-          Herstellung einer zusätzlichen Linksabbiegespur und Gehwegüberfahrt in der Carl-Duisberg-Straße auf das Plangebiet,

-          Herstellung einer zusätzlichen Ausfahrtsspur aus dem Smidt-Parkhaus (Haupthaus) auf die Carl-Duisberg-Straße und

-          Anpassungsarbeiten an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlagen der Knotenpunkte Europaring/Carl-Duisberg-Straße, Carl-Duisberg-Straße/Manforter Straße sowie Willy-Brandt-Ring/Carl-Duisberg-Straße.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a und § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und § 125 BauGB

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

- einstimmig -