Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen bestätigt, dass die WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) mit Sitz in Leverkusen von der Stadt Leverkusen gemäß Art. 4 Entscheidung der Kommission 2005/842/EG vom 28.11.2005 mit der Wahrnehmung von Tätigkeiten im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut ist. Die Tätigkeit besteht darin, allgemeine wirtschaftliche Interessen zu fördern, vorhandene Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Wirtschaftsstruktur zu diversifizieren sowie die technische und kommunikative Infrastruktur weiterzuentwickeln. Dazu führt die WFL aktives Standortmarketing durch, akquiriert Unternehmen und überregionale Institutionen für den Standort Leverkusen und fördert Existenzgründungen, Innovationen und Technologietransfer sowie die Bestands- und Strukturentwicklung der orts-ansässigen Wirtschaft. Daneben entwickelt und vermarktet sie Einzelstandorte und Flächen und betreibt Arbeitsmarktpolitik.

 

2. Die Tätigkeit der WFL ist nicht auf bestimmte Zeit begrenzt; räumlich ist sie auf das Stadtgebiet von Leverkusen beschränkt.

 

3. Da die im Interesse des Gemeinwohls ausgeübte Tätigkeit der WFL nicht gewinnbringend ausgeübt werden kann, trägt die Stadt Leverkusen zusammen mit der Sparkasse Leverkusen die hierdurch verursachten, nicht anderweitig finanzierten Kosten der WFL. Hierzu gleicht die Stadt Leverkusen zusammen mit der Sparkasse Leverkusen den insoweit jährlich entstehenden Jahresfehlbetrag als Zuführung zur Kapitalrücklage aus. Der von der Stadt Leverkusen auszugleichende Betrag ist begrenzt auf die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens zum jährlichen Haushalt.

 

4. Um sicherzustellen, dass die Verlustausgleichszahlung der Stadt Leverkusen gemäß der vorstehenden Ziffer 3. ausschließlich die im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse liegende Tätigkeit erfasst, hat die WFL gemäß Art. 5 Absatz 2 Entscheidung der Kommission 2005/842/EG in ihrem Rechnungswesen durch getrennten Ausweis in der  Buchführung sicherzustellen, dass die durch die Tätigkeit im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entstehenden Kosten von den Kosten für andere Tätigkeitsbereiche der WFL (insbesondere Betrieb der Immobilie „Bioplex“) abgegrenzt werden. Dabei dürfen Aufwendungen, die nicht auf den Bereich der Tätigkeit im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse entfallen, keinesfalls zu einer Verlustausgleichszahlung der Stadt Leverkusen führen. Im Zweifel sind nicht eindeutig zuzuordnende Aufwendungen dem anderen Tätigkeitsbereich der WFL zuzuordnen, der nicht zu einer Verlustausgleichszahlung führt. Umgekehrt sind sämtliche Erträge der WFL, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse erzielt werden, zur Verlustdeckung zu verwenden. Die als Bestandteil dieses Beschlusses beigefügte Anlage „Parameter für die Erfolgsaufspaltung“ mit ihren Vorgaben für das Rechnungswesen und die Abgrenzungsparameter für die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zur Tätigkeit im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse und zu anderen Tätigkeiten ist von der WFL entsprechend zu beachten.

 

5. Die Einhaltung der vorstehend in Ziffer 4. festgelegten Regeln ist jährlich in Verbindung mit der Jahresabschlussprüfung der WFL durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Soweit bei dieser Prüfung Verstöße festgestellt werden, hat sich die Prüfung auch darauf zu erstrecken, ob und in welcher Höhe dies zu einer Überkompensation geführt hat bzw. führt; etwa überzahlte Beträge sind unverzüglich nebst gesetzlicher Zinsen zu erstatten.

 

6. Die WFL hat durch Gesellschafterbeschluss dafür Sorge zu tragen, dass dieser Ratsbeschluss durch ihre Geschäftsführung vollständig umgesetzt wird. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WFL wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, auf einen entsprechenden Beschluss hinzuwirken.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Häusler


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:                          17 (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2 FDP,

                                       1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 OP)

Enth.:                            4 (2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 DIE LINKE)