Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Während der Beratung zu diesem TOP vertritt Herr Christoph Kürz (SPD) Herrn Martin Krampf (SPD).

 

Herr Beig. Mues und Frau Zlonicky erläutern, dass der Standort des Jugendhauses Rheindorf planungsrechtlich als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzuordnen ist. Der Flächennutzungsplan stellt Grünfläche / Parkanlage sowie für soziale Zwecke dienendes Gebäude / Jugendhaus dar.

Für die Realisierung einer (privaten) Schießanlage mit Außenschießständen wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Umweltbericht erforderlich. Alternativ könnte geprüft werden, ob für einen eingehausten Schießstand die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes ausreichend und weniger aufwändig wäre (Genehmigung nach § 35 (2) BauGB als Sonstiges Vorhaben). Die Verfahren sind nicht im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung enthalten.

Detailliertere Aussagen können erst bei Vorlage konkreter Angaben gemacht werden.

 

Herr Christoph Kürz (SPD) beantragt die Vertagung des Antrages um einen Turnus, damit in den Gremien der Sozialen Stadt Rheindorf beraten werden kann, ob die Nutzung als zentrales Vereinsgebäude für alle Rheindorfer Vereine nicht sinnvoller wäre, u.a. auch im Hinblick auf die Sanierungskosten.

 

Abstimmung über den Vertagungsantrag:

 

dafür:            8  (4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 pro NRW, 1 OP)

dagegen:     9   (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler)

 

Damit ist der Vertagungsantrag abgelehnt.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag

 

dafür:          10  (5 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 pro NRW)

dagegen:     7  (4 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 OP)