Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag zu Punkt 1

 

- einstimmig -

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag zu Punkt 2

 

- einstimmig -

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Antrag zu Punkt 3

 

- einstimmig -


Frau Heymann (36) erklärt, dass sich die Markierung der Plakate mit einem Aufkleber aus Sicht der Verwaltung bewährt habe. Sie schlägt vor, diese Markierung lediglich bei Wahlwerbung nicht vorzunehmen.

 

Sollte für Wahlwerbung eine Erhöhung der Standorte auf 400 (1. Zeitraum) bzw. 900 (2. Zeitraum) Standorte beschlossen werden, schlägt sie vor, den Abstand zu Straßeneinmündungen, Kreuzungen und Einmündungsbereichen auf 10 Meter zu verringern, da bei einer Beibehaltung der derzeitigen Regelung von 20 Metern während der Wahlwerbezeit nicht genügend attraktive Standorte für sonstige Veranstaltungen übrig bleiben.

 

Auf Nachfrage von Rh. Richrath (SPD) erklärt Frau Heymann, dass eine Errichtung von Schaukästen in jedem Stadtteil als Werbemöglichkeit für die Bezirksvertretungen gegen bestehende Verträge mit der Firma MOPLAK verstoße. Herr Molitor (01) sagt diesbezüglich eine Prüfung zu.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) bittet die Verwaltung um Prüfung, ob es ermöglicht werden kann, auf einem Dreieckständer für mehrere Veranstaltungen zu werben, da die Richtlinie dies zurzeit nicht vorsehe. Herr Molitor (01) sagt eine Prüfung zu.

 

Herr Bezirksvorsteher Gintrowski lässt zunächst über die Punkte des Änderungsantrages Nr. 1148/2011 einzeln abstimmen.