Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung zeigt auf, welche Rahmenbedingungen zu erfüllen sind und wie sie erfüllt werden können, damit

1. der Schießverein 1910 Leverkusen-Rheindorf das alte Jugendhaus in Rheindorf zu seinen Vereinszwecken nutzen kann.

 

2. auf dem Gelände des alten Jugendhauses in Rheindorf eine Außenschießanlage nach neuesten ordnungsrechtlichen Anforderungen zur gemeinsamen Nutzung durch den Schießverein und die St.-Sebastianus Schützenbruderschaft Rheindorf 1428 errichtet werden kann.

 

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, nach weiteren alternativen Standortmöglichkeiten zur Errichtung einer Außenschießanlage in Rheindorf zu suchen.


Rh. Ippolito beantragt, die Beratung um einen Turnus zu vertagen, damit die Gremien der Sozialen Stadt Rheindorf über das Thema beraten können.

Rh. Hupperth spricht dagegen. Der Vertagungsantrag wird mit folgendem Abstimmungsergebnis abgelehnt:

 

dafür:          24  (15 SPD, 6 BÜRGERLISTE, 3 OP)

dagegen:   39  (OB, 21 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW)

 

Rh. Schoofs erklärt zu Protokoll, dass die Aktionsgemeinschaft Rheindorfer Vereine sich einvernehmlich dafür ausgesprochen habe, das alte Jugendhaus durch weitere Vereine nutzen zu lassen, falls eine Vereinsnutzung möglich ist. Dabei handele es sich um Vereine aus der Aktionsgemeinschaft, jedoch nicht um die Aktionsgemeinschaft selbst.

 

Anschließend lässt Herr Bürgermeister Busch über den Antrag in der Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I abstimmen.


dafür:          38  (OB, 21 CDU, 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW)

dagegen:   24  (15 SPD, 6 BÜRGERLISTE, 3 OP)