Beschluss:
Der Rat wählt gemäß § 11 Abs. 5 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) vom 16.03.10 als Ersatz für den ausgeschiedenen Vertreter des NABU
Herrn Nils Lange
in den Beirat für Natur und Landschaft.
- einstimmig -