Beschluss: vertagt

Rh. Dr. Mende gibt folgenden Beitrag zu Protokoll:

 

Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrags und der Vorlage und hat vor einer Entscheidung noch einige Fragen:

 

1)     Wieso soll die alleine die Stadt eine verbindliche Erklärung abgeben, wenn die AGL ggfs. in dieses neue Objekt ziehen soll, wenn Träger der AGL Stadt und Agentur für Arbeit sind?

2)     Was passiert mit den Gebäuden, die Arbeitsagentur und AGL im Falle eines Umzuges verlassen?

3)     Welche städtischen Einheiten sollen das Gebäude nutzen, falls – aus welchen Gründen auch immer – für die Arbeitsagentur ein Umzug der AGL nicht in Frage kommt?

4)     Sind die Konditionen für alle städtischen Einheiten, die dort ggfs. untergebracht werden müssen, in jedem Falle günstiger als die derzeitigen Mieten?

5)     Sollen in diesem Fall nur städtische Einheiten von einem Mietverhältnis in ein anderes „umgezogen“ werden oder ist auch an die Aufgabe von Standorten gedacht, die sich in städtischen Eigentum befinden?

 

Neben dieser Vorlage soll der Stadtrat – in nichtöffentlicher Sitzung – noch über eine zweite Anmietung entscheiden.

 

Das wirft mit Verlaub, meine Damen und Herren, die Frage nach einem Gesamtkonzept für die künftige Unterbringung der Stadtverwaltung auf.

 

Ich bitte um Beantwortung der Fragen möglichst bis zu den Fraktionssitzungen..

 

 

Es wird einstimmig beschlossen das Thema bis zur Sondersitzung

des Finanzausschusses am 18.07.2011 zu vertagen.

 

 

Finanzausschuss  am 11.07.2011:

Rh. Dr. Mende (SPD) gibt folgenden Beitrag zu Protokoll:

 

Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrags und der Vorlage und hat vor einer Entscheidung noch einige Fragen:

 

6)     Wieso soll alleine die Stadt eine verbindliche Erklärung abgeben, wenn die AGL ggfs. in dieses neue Objekt ziehen soll, wenn Träger der AGL Stadt und Agentur für Arbeit sind?

7)     Was passiert mit den Gebäuden, die Arbeitsagentur und AGL im Falle eines Umzuges verlassen?

8)     Welche städtischen Einheiten sollen das Gebäude nutzen, falls – aus welchen Gründen auch immer – für die Arbeitsagentur ein Umzug der AGL nicht in Frage kommt?

9)     Sind die Konditionen für alle städtischen Einheiten, die dort ggfs. untergebracht werden müssen, in jedem Falle günstiger als die derzeitigen Mieten?

10) Sollen in diesem Fall nur städtische Einheiten von einem Mietverhältnis in ein anderes „umgezogen“ werden oder ist auch an die Aufgabe von Standorten gedacht, die sich in städtischen Eigentum befinden?

 

Neben dieser Vorlage soll der Stadtrat – in nichtöffentlicher Sitzung – noch über eine zweite Anmietung entscheiden.

 

Das wirft mit Verlaub, meine Damen und Herren, die Frage nach einem Gesamtkonzept für die künftige Unterbringung der Stadtverwaltung auf.

 

Ich bitte um Beantwortung der Fragen möglichst bis zu den Fraktionssitzungen.

 

Es wird einstimmig beschlossen, das Thema bis zur Sondersitzung

des Finanzausschusses am 18.07.2011 zu vertagen.

 

Die Fragen sollen bis dahin beantwortet werden.

 

Stellungnahme des Fachbereichs Gebäudewirtschaft:

Zu 1):

Nach wie vor ist es vorgesehen, die AGL mit ca. 190 Arbeitsplätzen geschlossen in dem o.a. Projekt unterzubringen.

Sollte dies wegen der ausbleibenden Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht möglich sein, ist daran gedacht, das Projekt als Ankermieter für städtische Verwaltungseinheiten zu nutzen.

 

Zu 2):

Die Mietverhältnisse für die Büroflächen an der Bismarckstraße und der

Heinrich-von-Stephan-Straße werden aufgegeben und durch die jeweiligen Eigentümer anderweitig genutzt.

 

Zu 3):

Derzeit ist eine Belegung des Gebäudes mit den Mitarbeitern aus den Standorten Marie-Curie-Straße (FB 11 ca. 60 Arbeitsplätze), Quettinger Straße (FB 32 ca. 50 Arbeitsplätze) und Friedrich-Ebert-Straße (FB 66/TBL ca. 30 Arbeitsplätze) angedacht. Unproblematisch wäre auch die Unterbringung von ca. 20 Arbeitsplätzen für AGL Mitarbeiter, die derzeit am Konrad-Adenauer-Platz untergebracht sind.

 

Zu 4):

Die Mieten sind für die genannten Verwaltungseinheiten an ihren derzeitigen Standorten teilweise vergleichbar bzw. in einem Falle höher als die zur Zeit in Verhandlung stehenden neuen Konditionen.

 

Allemal allerdings werden mit einer zentralen Unterbringung größerer Verwaltungseinheiten an diesem Standort deutliche Synergieeffekte erwartet und schließlich ist das stadtentwicklungspolitische Potential ein weiterer wichtiger Baustein für eine positive Entscheidungsfindung entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

Zu 5):

In diesem Fall würden nur städtische Einheiten von einem Mietverhältnis in ein anderes umgezogen. Lediglich am Standort Friedrich-Ebert-Straße verfügt die Stadt/TBL über einen flächenmäßig geringfügigen Miteigentumsanteil an den Büroflächen.

 

Weitere Anmerkungen:

Auf dem heutigen Kenntnisstand basierend hat der FB Gebäudewirtschaft für die Standortentwicklung der Verwaltungsdienststellen, unter Berücksichtigung der Interessenlage an dem Projekt Wiesdorf-Süd, dem Erhalt des Standortes Goetheplatz und der Entwicklung des Geländes der nbso, verschiedene Szenarien entwickelt, die sowohl den Umzug der AGL an den Standort Peschstraße berücksichtigen als auch eine Anmietung durch die Stadt. Aus den beigefügten Tabellen (Anlage 2) wird ersichtlich, in welchem Umfang an welchen Standorten wie viel Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und wann die Mietverhältnisse eine Veränderung des Standortes ermöglichen. Gleichzeitig ergibt sich auch, in welcher Größenordnung ein Verwaltungsgebäude auf dem Gelände der Bahnstadt errichtet werden müsste, um die benötigten Arbeitsplätze anzubieten. Eine sachgerechte Entscheidung in diesem Zusammenhang ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, da der Umfang des Stellenabbaus und der Aufgabenaufgabe momentan noch nicht belastbar abzuschätzen sind.

 

Tabellarische Übersichten sind als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.