Rh. Dr. Mende gibt folgenden Beitrag zu Protokoll:
Die
1) Wieso
soll die alleine die Stadt eine verbindliche Erklärung abgeben, wenn die AGL
ggfs. in dieses neue Objekt ziehen soll, wenn Träger der AGL Stadt und Agentur
für Arbeit sind?
2) Was
passiert mit den Gebäuden, die Arbeitsagentur und AGL im Falle eines Umzuges
verlassen?
3) Welche
städtischen Einheiten sollen das Gebäude nutzen, falls – aus welchen Gründen
auch immer – für die Arbeitsagentur ein Umzug der AGL nicht in Frage kommt?
4) Sind
die Konditionen für alle städtischen Einheiten, die dort ggfs. untergebracht
werden müssen, in jedem Falle günstiger als die derzeitigen Mieten?
5) Sollen
in diesem Fall nur städtische Einheiten von einem Mietverhältnis in ein anderes
„umgezogen“ werden oder ist auch an die Aufgabe von Standorten gedacht, die
sich in städtischen Eigentum befinden?
Neben dieser Vorlage soll der Stadtrat – in
nichtöffentlicher Sitzung – noch über eine zweite Anmietung entscheiden.
Das wirft mit Verlaub, meine Damen und Herren, die Frage
nach einem Gesamtkonzept für die künftige Unterbringung der Stadtverwaltung
auf.
Ich bitte um Beantwortung der Fragen möglichst bis zu den
Fraktionssitzungen..
Es wird einstimmig beschlossen das Thema bis zur Sondersitzung
des Finanzausschusses am 18.07.2011 zu vertagen.
Finanzausschuss
am 11.07.2011: Rh.
Dr. Mende ( Die 6)
Wieso soll alleine die Stadt eine
verbindliche Erklärung abgeben, wenn die AGL ggfs. in dieses neue Objekt
ziehen soll, wenn Träger der AGL Stadt und Agentur für Arbeit sind? 7)
Was passiert mit den Gebäuden, die
Arbeitsagentur und AGL im Falle eines Umzuges verlassen? 8)
Welche städtischen Einheiten sollen das
Gebäude nutzen, falls – aus welchen Gründen auch immer – für die
Arbeitsagentur ein Umzug der AGL nicht in Frage kommt? 9)
Sind die Konditionen für alle
städtischen Einheiten, die dort ggfs. untergebracht werden müssen, in jedem
Falle günstiger als die derzeitigen Mieten? 10) Sollen
in diesem Fall nur städtische Einheiten von einem Mietverhältnis in ein
anderes „umgezogen“ werden oder ist auch an die Aufgabe von Standorten
gedacht, die sich in städtischen Eigentum befinden? Neben dieser Vorlage soll der Stadtrat – in nichtöffentlicher
Sitzung – noch über eine zweite Anmietung entscheiden. Das wirft mit Verlaub, meine Damen und Herren, die
Frage nach einem Gesamtkonzept für die künftige Unterbringung der
Stadtverwaltung auf. Ich bitte um Beantwortung der Fragen möglichst bis zu
den Fraktionssitzungen. Es wird einstimmig beschlossen, das Thema bis zur Sondersitzung des Finanzausschusses am 18.07.2011 zu vertagen. Die Fragen sollen bis dahin beantwortet werden. Stellungnahme des
Fachbereichs Gebäudewirtschaft: Zu 1): Nach wie vor ist es vorgesehen, die AGL
mit ca. 190 Arbeitsplätzen geschlossen in dem o.a. Projekt unterzubringen. Sollte dies wegen der ausbleibenden
Zustimmung der Agentur für Arbeit nicht möglich sein, ist daran gedacht, das
Projekt als Ankermieter für städtische Verwaltungseinheiten zu nutzen. Zu 2): Die Mietverhältnisse für die Büroflächen
an der Bismarckstraße und der Heinrich-von-Stephan-Straße werden
aufgegeben und durch die jeweiligen Eigentümer anderweitig genutzt. Zu 3): Derzeit ist eine Belegung des Gebäudes mit
den Mitarbeitern aus den Standorten Marie-Curie-Straße (FB 11 ca. 60
Arbeitsplätze), Quettinger Straße (FB 32 ca. 50 Arbeitsplätze) und
Friedrich-Ebert-Straße (FB 66/TBL ca. 30 Arbeitsplätze) angedacht.
Unproblematisch wäre auch die Unterbringung von ca. 20 Arbeitsplätzen für AGL
Mitarbeiter, die derzeit am Konrad-Adenauer-Platz untergebracht sind. Zu 4): Die Mieten sind für die genannten
Verwaltungseinheiten an ihren derzeitigen Standorten teilweise vergleichbar
bzw. in einem Falle höher als die zur Zeit in Verhandlung stehenden neuen
Konditionen. Allemal allerdings werden mit einer
zentralen Unterbringung größerer Verwaltungseinheiten an diesem Standort
deutliche Synergieeffekte erwartet und schließlich ist das
stadtentwicklungspolitische Potential ein weiterer wichtiger Baustein für
eine positive Entscheidungsfindung entsprechend der Verwaltungsvorlage. Zu 5): In diesem Fall würden nur städtische
Einheiten von einem Mietverhältnis in ein anderes umgezogen. Lediglich am
Standort Friedrich-Ebert-Straße verfügt die Stadt/TBL über einen flächenmäßig
geringfügigen Miteigentumsanteil an den Büroflächen. Weitere Anmerkungen: Auf dem heutigen Kenntnisstand basierend
hat der FB Gebäudewirtschaft für die Standortentwicklung der Verwaltungsdienststellen,
unter Berücksichtigung der Interessenlage an dem Projekt Wiesdorf-Süd, dem
Erhalt des Standortes Goetheplatz und der Entwicklung des Geländes der nbso,
verschiedene Szenarien entwickelt, die sowohl den Umzug der AGL an den
Standort Peschstraße berücksichtigen als auch eine Anmietung durch die Stadt.
Aus den beigefügten Tabellen (Anlage 2) wird ersichtlich, in welchem Umfang
an welchen Standorten wie viel Arbeitsplätze zur Verfügung stehen und wann
die Mietverhältnisse eine Veränderung des Standortes ermöglichen.
Gleichzeitig ergibt sich auch, in welcher Größenordnung ein
Verwaltungsgebäude auf dem Gelände der Bahnstadt errichtet werden müsste, um
die benötigten Arbeitsplätze anzubieten. Eine sachgerechte Entscheidung in
diesem Zusammenhang ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, da der Umfang
des Stellenabbaus und der Aufgabenaufgabe momentan noch nicht belastbar
abzuschätzen sind. Tabellarische Übersichten sind als Anlage
3 der Niederschrift beigefügt. |