Nachtrag: 14.07.2011
Sitzung: 18.07.2011 RAT/016/2011
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 1164/2011
Beschluss:
Der Beschluss des Rates vom 11.04.2011 zu der Vorlage Nr. 1013/2011, in dem den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL die Weisung erteilt wird, Herrn Mues zum Geschäftsführer der WGL zu bestellen, wird hiermit gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet.
Herr Beigeordneter Stein erläutert die Vorlage:
Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat den Beschluss des Rates vom 11.04.2011 mit der Vorlage Nr. 1164/2011 beanstandet. Die Beanstandung ist nicht dispositiv, sondern es besteht eine Rechtspflicht nach § 54 GO NRW. Daher rät die Verwaltung dem Rat, dieser Beanstandung beizutreten. Sollte es bei der bisherigen Beschlusslage bleiben, so wäre der Vorgang letztlich der Bezirksregierung vorzulegen.
dafür: 52 (OB, 13 CDU, 15 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 2 Freie Wähler, 5 FDP, 3 pro NRW, 3 OP)
dagegen: 2 (CDU)
Enth.: 6 (4 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)