Nachtrag: 14.07.2011

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Beschluss des Rates vom 11.04.2011 zu der Vorlage Nr. 1013/2011, in dem den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL die Weisung erteilt wird, Herrn Mues zum Geschäftsführer der WGL zu bestellen, wird hiermit gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet.


Herr Beigeordneter Stein erläutert die Vorlage:

 

Herr Oberbürgermeister Buchhorn hat den Beschluss des Rates vom 11.04.2011 mit der Vorlage Nr. 1164/2011 beanstandet. Die Beanstandung ist nicht dispositiv, sondern es besteht eine Rechtspflicht nach § 54 GO NRW. Daher rät die Verwaltung dem Rat, dieser Beanstandung beizutreten. Sollte es bei der bisherigen Beschlusslage bleiben, so wäre der Vorgang letztlich der Bezirksregierung vorzulegen.


dafür:          52  (OB, 13 CDU, 15 SPD, 4 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 2 Freie Wähler, 5 FDP, 3 pro NRW, 3 OP)

dagegen:     2  (CDU)

Enth.:            6  (4 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)