Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei in der Entscheidungszuständigkeit der Bezirksvertretungen liegenden Angelegenheiten wird in den Fällen des § 10 Abs. 1 Ziffern  1, 2, 3, 5 und 9 der Hauptsatzung gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung von dem jeweils fachlich zuständigen Ausschuss eine Beschlussempfehlung im Wege der Vorberatung eingeholt.


- einstimmig -