Frau Zlonicky (61) gibt zu Protokoll:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu o.g. Verfahren hat sich der Landesbetrieb Straßenbau NRW negativ zur Aufhebung des Bebauungsplanes geäußert. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung für den Satzungsbeschluss zur Aufhebung (siehe Anhang 1 der Vorlage Nr. 1184/2011) geht davon aus, dass die Aufhebung rechtmäßig und die Belange des Straßenbaulastträgers auch nach Aufhebung des Bebauungsplans umfassend durchgesetzt werden können.

 

Mit dem Ziel eines konsensualen planerischen Vorgehens der Stadt Leverkusen und des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Bereich der Autobahn A3 ist am 26.08.2011 ein persönliches Gespräch hierzu geführt worden. Im Ergebnis hat sich der Straßenbaulastträger der Einschätzung der Stadtverwaltung angeschlossen und seine Bedenken zurückgenommen. Es wurde verabredet, dass in den Sitzungen der politischen Gremien zum Beschluss über die Aufhebung des o.g. Bebauungsplans Folgendes zur Niederschrift gegeben wird:

 

„Der Landesbetrieb Straßenbau NRW nimmt infolge des persönlichen Gesprächs am 26.08.2011mit der Stadtverwaltung Leverkusen (Fachbereich 61, Stadtplanung und Bauaufsicht) seine Bedenken gegenüber dem Aufhebungsverfahren zurück. Der Landesbetrieb hat darin vor dem Hintergrund des anstehenden Ausbauvorhabens zur Autobahn A3 auf die strikte Beachtung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen hingewiesen.“

 

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage


- einstimmig -