Beschlussentwurf
1. Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001 wird beschlossen.
2. Die als Anlagen 2 – 7 erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung 2010 sowie die Gebührenkalkulation 2011 für die städt. Übergangsheime werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Häusler Stein
(gleichzeitig i. V. des
Oberbürgermeisters)
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage
dafür: 19
(6 CDU, 5
2 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)
Enth.: 2 (1 pro NRW, 1 DIE LINKE)