Beschluss:
Der Verbund evangelischer Kindertagesstätten und Familienzentren in Leverkusen wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorläufig für die Dauer von drei Jahren öffentlich anerkannt.
Vor Ablauf dieser Frist ist dem Fachbereich Kinder und Jugend ein Tätigkeitsbericht vorzulegen.
dafür: 13 (3 CDU, 2 SPD ,
1 BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 OP
5 Sonstige)
Enth.: 1 (BÜRGERLISTE)