Beschluss:

 

1. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme der

Behörde 1      Landesbetrieb Straßenbau NRW

wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung - Anlage 12 zur Niederschrift - entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Stellungnahme der

Behörde  2     Kampfmittelbeseitigungsdienst (Bezirksregierung Düsseldorf)

wird aufgrund der besonderen Bedeutung zur Kenntnis gegeben.

 

2. Der Rat macht sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße und Bahnstraße)“ zu Eigen.

 

3. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße und Bahnstraße)“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 13 zur Niederschrift) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 14 zur Niederschrift), wird gemäß

- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)

in Verbindung mit

- der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466)

und

- § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 269)

sowie

- § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271)

als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

4. Die als Anlage 15 zur Niederschrift beigefügte Satzungsbegründung mit Umweltbericht zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße und Bahnstraße)“ wird gebilligt.


Herr Bürgermeister Busch lässt in der Fassung des Bau- und Planungsausschusses abstimmen.


dafür:          60  (OB, 20 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW, 2 OP, 1 Die PARTEI)

Enth.:            1  (DIE LINKE)

 

Folgende Aussage aus der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.09.11 von Frau Zlonicky (61) wird ergänzend zu Protokoll genommen:

 

„Der Landesbetrieb Straßenbau NRW nimmt infolge des persönlichen Gesprächs am 26.08.2011 mit der Stadtverwaltung Leverkusen (Fachbereich 61, Stadtplanung und Bauaufsicht) seine Bedenken gegenüber dem Aufhebungsverfahren zurück. Der Landesbetrieb hat darin vor dem Hintergrund des anstehenden Ausbauvorhabens zur Autobahn A3 auf die strikte Beachtung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen hingewiesen.“