Sitzung: 17.10.2011 RAT/020/2011
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 1184/2011
Beschluss:
1. Über die während
der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme der
Behörde 1 Landesbetrieb Straßenbau NRW
wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung - Anlage 12 zur Niederschrift - entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Die
Stellungnahme der
Behörde 2 Kampfmittelbeseitigungsdienst
(Bezirksregierung Düsseldorf)
wird aufgrund der besonderen Bedeutung zur
Kenntnis gegeben.
2. Der Rat macht
sich alle bisherigen Abwägungsentscheidungen des Aufhebungsverfahrens des
Bebauungsplans Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße und
Bahnstraße)“ zu Eigen.
3. Die Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße
und Bahnstraße)“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 13 zur Niederschrift)
und den textlichen Festsetzungen (Anlage 14 zur Niederschrift), wird gemäß
- § 10 Baugesetzbuch - BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
in Verbindung mit
- der Baunutzungsverordnung - BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S.
466)
und
- § 86 Landesbauordnung - BauO
NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011
(GV. NRW. S. 269)
sowie
- § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 271)
als Satzung beschlossen. Die Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.
4. Die als Anlage 15 zur Niederschrift
beigefügte Satzungsbegründung mit Umweltbericht zur Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 7/62 „Gustav-Heinemann-Straße (Manforter Straße und
Bahnstraße)“ wird gebilligt.
Herr Bürgermeister Busch lässt in der Fassung des Bau- und Planungsausschusses abstimmen.
dafür: 60 (OB, 20 CDU, 12 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 3 pro NRW, 2 OP, 1 Die PARTEI)
Enth.: 1 (DIE LINKE)
Folgende Aussage aus der Sitzung des Bau-
und Planungsausschusses am 19.09.11 von Frau Zlonicky (61) wird ergänzend zu
Protokoll genommen:
„Der Landesbetrieb
Straßenbau NRW nimmt infolge des persönlichen Gesprächs am 26.08.2011 mit der
Stadtverwaltung Leverkusen (Fachbereich 61, Stadtplanung und Bauaufsicht) seine
Bedenken gegenüber dem Aufhebungsverfahren zurück. Der Landesbetrieb hat darin
vor dem Hintergrund des anstehenden Ausbauvorhabens zur Autobahn A3 auf die
strikte Beachtung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen hingewiesen.“