Beschluss:

 

1. Die als Anlage 7 zur Niederschrift beigefügte Satzung zur 8. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Übergangsheimen der Stadt Leverkusen für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen vom 17.12.2001 wird beschlossen.

 

2. Die als Anlagen 2 – 7 zur Vorlage erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung 2010 sowie die Gebührenkalkulation 2011 für die städt. Übergangsheime werden zur Kenntnis genommen.


dafür:          59  (OB, 21 CDU, 14 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 6 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2OP)

Enth.:            5  (3 pro NRW, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)